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Schulung Brandschutzhelfer

Gesetzlich verpflichtend und gewinnbringend für Ihr Unternehmen, Brandschutz rettet Leben und Sachwerte.
Interessant und Spannend unterweisen Sie unsere langjährig erfahrenen Dozenten im Bereich Brandschutz.

Zielgruppe

Alle Arbeitgeber/Unternehmer bzw. deren Mitarbeiter gemäß ArbSchG §2 ABS. 3 wie z.B.

  • Pflegeheime/ Pflegeeinrichtungen
  • Arztpraxen/ Apotheken
  • Kindergärten und Kindertagesstätten
  • Verkaufsstätten
  • sonstige Einrichtungen
  • Mitarbeiter/innen im Bereich Arbeitssicherheit/ Sicherheitsbeauftragte
  • Mitarbeiter/innen mit Brandschutzaufgaben
  • Mitarbeiter/innen die die Funktion als Brandschutzhelfer im Unternehmen wahrnehmen sollen
  • Bereits ausgebildete Brandschutzhelfer (Auffrischung gemäß DGUV 205-023 nach 3-5 J.)

DAUER

7 UE entspricht ca. 6 Std.

Theoretische Schulung:

Einführung

Grundzüge des Brandschutzes
Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen betriebsspezifische Brandgefahren/ Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe.

Betriebliche Brandschutzorganisation
Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ Alarmierungswege und -mittel betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen Sicherstellung des eigenen Fluchtweges Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Brandklassen A, B, C, D und F Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln geeignete Feuerlöscheinrichtungen Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

Gefahren durch Brände
Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid) thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung) mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile) besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten

Verhalten im Brandfall
Alarmierung Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpersonen für die Feuerwehr) Löschen von brennenden Personen

Gesetzliche Grundlagen – Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer
  • DGUV Information 205-033 Alarmierung und Evakuierung
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3
  • ArbeitsstättenrichtlinieArbeitsstättenrichtlinien
  • Auflagen der Berufsgenossenschaften
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Brandschutzordnung

Auszug ASR 2.2 7.3 Brandschutzhelfer
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Praktische Schulung:

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöschern an Simulationsgerät mit entsprechenden Aufbausätzen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereic
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QUALIFIKATION

Teilnahmebescheinigung/Zertifikat Brandschutzhelfer

KOMPETENZ

Jahrelange Erfahrung als Ausbilder/Trainer bei einer Berufsfeuerwehr

VERANSTALTER

Hitzefrei³ Brandschutzschulungen GmbH

Veranstaltungsort

Je nach Teilnehmerzahl variiert der Veranstaltungsort, alle Schulungen finden in Krefeld statt.

Corona bedingt variieren die Schulungsorte nach Teilnehmerzahl. Grundsätzlich müssen alle Teilnehmer mit Mund- und Nasenschutz erscheinen. In alle weiteren Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden sie am Schulungstag einweisen. Alle Schulungen finden in Krefeld statt. Warme und kalte Getränke sowie ein Snack während der Schulung sind im Preis enthalten.

Aktuelle Termine finden Sie hier 

Preis

Brandschutzhelfer/in – 99,- Euro pro Teilnehmer/in

Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Schulungen als Inhouse Seminar durchzuführen.

Folgende Voraussetzungen in Ihrem Hause werden dafür benötigt:

  • Räumlichkeiten für die Anzahl der Teilnehmer
  • Beamer
  • Aussenfläche ca. 10 x 10 m für den Betrieb des Brandsimulator und Durchführung der Löschübungen
  • Finden mehreren Schulungen hintereinander statt, so wird ein Wasser- und Stromanschluss benötigt

Gerne erstellen wir Ihnen für Inhouseseminare ein individuelles Angebot